

Was beinhaltet die neue Finanzplanung für Kinder und Jugendliche und Familien?
Das Land setzt wichtige Digitalisierungsmaßnahmen im Bildungsbereich um: Der DigitalPakt Schule 2.0 wird mit 3 Millionen Euro Landesmitteln fortgeführt. Für die Nutzung von Lernsoftware und die Schulcloud stehen weitere 11,2 Millionen Euro zur Verfügung.
Für das Startchancen-Programm stellt das Land in 2025 und 2026 98,2 Millionen Euro bereit. Es stärkt gezielt Schulen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Ziel des Programms ist es, bessere Lernbedingungen zu schaffen und Bildungschancen gerechter zu verteilen.
Das neue Landesinstitut für Lehrerfortbildung LIBRA wird die Schulentwicklung und Lehrerfortbildung in den Blick nehmen. Dafür stehen in den Jahren 2025 und 2026 insgesamt 38,2 Mio. € zur Verfügung.
Unterstützungsmaßnahmen für Schulen wie z.B. die Demokratiebildung, das Lese- und das Rechenband, der Feuerwehr-Unterricht und das Programm „Kinder in Bewegung“ werden ebenfalls ausgeweitet.
Außerhalb von unseren Schulen ist der Landesjugendplan wichtig für Kinder und Jugendliche. Insgesamt stehen hier in den beiden Haushaltsjahren 2025 und 2026 37,6 Mio. € zur Verfügung. Das sind ca. 9 Mio. € mehr pro Jahr als in den vorherigen Haushaltsjahren. Mit diesen Mitteln wird unter anderem die Jugendverbandsarbeit, Jugendbegegnungen oder die Demokratiebildung gefördert.
Die Verbesserung des Krippenfinanzierungsschlüssels von 1:4,25 auf 1:4,0 wurde gesichert, mussten aber auf den 01.01.2027 verschoben werden. Zur Abdeckung von Härtefällen wird es in 2026 ein KiTa-Budget in Höhe von 8 Mio. € geben.
Für Familien gilt weiterhin beitragsfrei ab 3. Das bedeutet, für 3- bis 6-jährige gilt in Brandenburg die beitragsfreie Kindertagesbetreuung. Im Krippen- und Hortalter zahlen Eltern entsprechend ihrem Familieneinkommen keine, reduzierte oder volle Elternbeiträge.
Was ändert sich für Schulen im neuen Schuljahr?
20.940 Vollzeitstellen für Lehrkräfte und weiteres pädagogisches Personal sind für die Schulen in Brandenburg eingeplant. Trotz steigender Schülerzahlen wird es 2025 345 weniger Lehrerstellen geben, als im laufenden Schuljahr. Im Jahr 2026 entfallen noch einmal 100 Lehrerstellen, sodass dann insgesamt 445 Lehrerstellen weniger zur Verfügung stehen. Dadurch ändert sich die Personalplanung für die Schulen.
Um unter den neuen Bedingungen guten Unterricht und wenig Ausfall für brandenburgische Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen, sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
1. Lehrerinnen und Lehrer stehen ab dem 1. Februar 2026 eine Unterrichtsstunde mehr vor der Klasse. Ihre Wochenarbeitszeit soll dabei gleichbleiben. Sie müssen also von anderen Aufgaben, die außerhalb des Unterrichts anfallen, entlasten werden. Deswegen sprechen wir oft vom Entlastungspaket.
2. zusätzliche Angebote wie z.B. Förderunterricht und Ganztagsangebote stehen weiterhin zur Verfügung. Eine pauschale Streichung ganzer Angebote bzw. Einzelbereiche ist nicht beschlossen worden.
3. Für das Vertretungsbudget hat der Landtag im Rahmen der Haushaltsverhandlungen noch einmal 14 Mio. Euro nachverhandelt. Deshalb stehen für 2025 ca. 22 Mio. €. Auch für 2026 stehen nach den Haushaltsverhandlungen 3,5 Mio. € mehr zur Verfügung, sodass das Budget auch hier auf ca. 11 € anwächst. Unterrichtsausfall soll so vermieden werden.
4. Studentische Lernassistenzen können weiterhin an Schulen beschäftigt werden. Eine win-win-Situation für beide Seite: Schülerinnen und Schüler erhalten Unterstützung und Studierende sammeln Praxiserfahrung. Im aktuellen Schuljahr sind ca. 700 studentische Lernassistenzen an unseren Schulen.
Was ändert sich für Lehrkräfte ab dem 1. Februar 2026?
Ab dem 1. Februar 2026 arbeiten Lehrkräfte in Brandenburg eine Unterrichtsstunde (45 Minuten) pro Woche mehr. Die wöchentliche Gesamtarbeitszeit soll dabei unverändert bleiben. Das ist sehr wichtig, denn Lehrerinnen und Lehrer sollen für die Schülerinnen und Schüler da sein und nicht für die Verwaltung. Deshalb muss man sie von Aufgaben außerhalb des Unterrichts entlasten. Das ist auch der Grund, weshalb wir von einem Entlastungspaket sprechen.
Von der Erhöhung ausgeschlossen sind Lehrkräfte an Berufsschulen, Förderschulen und Schulen mit Sozialindex 4 und 5. Rund 40 % aller Lehrkräfte in Brandenburg arbeiten an diesen Schulen.
Gemeinsam mit den Gewerkschaften wurden bereits zum 01.08.2024 erste Entlastungen für Lehrkräfte erarbeitet. Die konkreten Maßnahmen sind hier zu finden: https://mbjs.brandenburg.de/aktuelles/pressemitteilungen.html?news=brandenburg_06.c.844085.de
Diese werden bis zum 1. Februar 2026 umfangreich ergänzt.
Das Entlastungspaket soll also weiter ausgebaut werden. Daran wird weiterhin mit aller Kraft gearbeitet.
Was bedeutet das konkret für jede Schule?
Wie sich die Personalsituation an jeder Schule ergeben wird, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Pauschale Berechnungen sind nicht immer richtig. Auch das Vertretungsbudget wird hierbei beachtet werden. Die Schulämter planen derzeit gemeinsam mit den Schulen das neue Schuljahr. Das gilt es jetzt abzuwarten.
Was bedeutet die Stundenanpassung für Lehrkräfte in Teilzeit?
Lehrkräfte, die in Teilzeit arbeiten, arbeiten zukünftig entsprechend auch nur anteilig mehr.
Werden Referendare auch in Zukunft ein Jobangebot in Brandenburg bekommen?
Selbstverständlich! Allen Referendarinnen und Referendaren wird auch zukünftig ein Einstellungsangebot unterbreitet. Jeder und jede wird gebraucht. 960 Stellen stehen unverändert für den Vorbereitungsdienst zur Verfügung.
Werden Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger übernommen?
Allen Seiteneinsteigenden, die erfolgreich eine pädagogische Grundqualifizierung absolviert haben, wird auch weiterhinein Einstellungsangebot unterbreitet.
Warum sprechen derzeit viele Schulen davon, dass Lehrkräfte wegfallen?
Der neue Stellenplan und die geänderte Unterrichtsverpflichtung verändern den Stellenbedarf je Schule. Den Schulämtern wurde vorab durch das Ministerium mitgeteilt, welche Spielräume sie bei der Zuweisung der Lehrerstellen an die Schulen haben.
Kann es zu Versetzungen von Lehrkräften kommen?
Ja. Die Umsetzung von Lehrkräften ist aber an rechtliche, fachliche und soziale Rahmenbedingungen gebunden. Für Umsetzungen, die länger als 6 Monate dauern oder einen Schulwechsel mit einer Entfernung von mehr als 30 km bedeuten, ist eine Mitbestimmung durch den örtlichen Personalrat erforderlich. Außerdem werden fachspezifische Anforderungen, die jeweilige Schulsituation sowie soziale Gesichtspunkte berücksichtigt.
Daher lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht pauschal sagen, wie viele Lehrkräfte an welchen Schulen konkret zu Beginn des ersten Schulhalbjahres 2025/26 umgesetzt werden sollen. Diese Fragen sind Teil eines laufenden schulbezogenen Planungsprozesses. Seit dem 21. Mai 2025 führen die Staatlichen Schulämter in Abstimmung mit den Schulleitungen eine Prüfung durch, um zu klären, wo und in welchem Umfang Umsetzungen möglich und sinnvoll sind. Dabei werden auch die örtlichen Personalräte einbezogen.
Für Umsetzungen im ersten Schulhalbjahr 2025/26 soll dieser Planungsprozess bis Ende Juli 2025 abgeschlossen sein. Aktuell kursierende Zahlen zu den geplanten Umsetzungen von Lehrkräften einzelner Schulen sind daher vorläufig und nicht verbindlich.
Wurden Schulfahrten gestrichen oder die Mittel dafür gekürzt?
Nein. Die Fördermittel für Schulfahrten stehen in unveränderter Höhe bereit.
Wurden die Angebote für die sonderpädagogische Förderung gestrichen?
Nein. Sie werden aber angepasst.
Wieviel Unterricht ist laut aktueller Statistik in Brandenburg tatsächlich ausgefallen?
2,23% der Unterrichtsstunden sind in Brandenburg im 1. Halbjahr 2024/2025 tatsächlich ausgefallen. Jeder Unterrichtsstunde, die ausfällt, ist eine zu viel. Aber auch Lehrkräfte werden mal krank, so wie alle anderen auch.
Zum Vergleich:
In Sachsen sind zuletzt 5,2% der Unterrichtsstunden nicht vertreten worden.
In NRW waren es 4,5%.